Radfahren und Haftung (Versicherung) |
21.10.2004 12:04
Harzer Radfahrer
Tour-Sieger

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Radfahren und Haftung (Versicherung)
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Weil hier ja immer wieder über entsprechende Situationen berichtet wird, hier mal neueste Urteile aus der Versicherungsbranche... Quelle: HIER...
Prallt ein Radfahrer aus Unaufmerksamkeit auf ein anfahrendes Auto, so muss er für die Unfallfolgen allein haften. So entschied das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 15. Januar 2004 (Az.: 14 U 91/03).
Der Radfahrer hatte nicht aufgepasst und war mit etwa 30 Stundenkilometern von hinten auf ein Auto aufgefahren, das ihn kurz zuvor überholt hatte, dann jedoch bremsen musste und gerade wieder anfuhr. Der Radler stürzte und verlangte nun vom Autofahrer und dessen Versicherung 2.500 Euro Schadenersatz sowie 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Kein Anspruch für Radler auf Platz zum Überholen
Seine Begründung: Das Auto habe sich nach dem Überholen zu weit rechts eingeordnet und damit den Auffahrunfall des Radlers provoziert. Dies ließen die Richter nicht gelten.
Ihre Begründung: Erstens sei noch genug Platz gewesen, dass der Radler am Pkw hätte vorbeifahren können (ca. ein Meter). Zweitens existiere keine Vorschrift, nach der ein Kraftfahrer gehalten wäre, nach Möglichkeit rechts ausreichenden Platz für überholende Radfahrer zu lassen.
Privathaftpflicht hilft bei Crash mit Auto
Insgesamt sei das eigene Verschulden des Radfahrers, der überhaupt nicht aufgepasst hatte, „so groß, dass er alleine für den Unfall haften müsse”. Damit muss er dem Autofahrer auch den Schaden am Auto bezahlen. Womöglich hilft ihm dabei seine private Haftpflicht-Versicherung – falls vorhanden.
In einem anderen Fall kam es im Dunkeln zum Crash zwischen Radler und Fußgänger auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg. Dabei wurde der Fußgänger erheblich verletzt. Der Radfahrer muss die noch ausstehenden Behandlungskosten von rund 7.000 Euro bezahlen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 7. April 2004 (Az.: 4 U 644/04).
Raserei auf gemeinsamem Fuß- und Radweg
Begründung: Auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg haben Radfahrer auf Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen. Der Fahrradfahrer muss auf Sicht fahren, also innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten können. Leuchtet seine Lampe nur eine Strecke von etwa vier Metern aus, so ist eine Geschwindigkeit von 20 bis 25 Stundenkilometern deutlich überhöht.
Die private Haftpflicht-Versicherung des Radlers sprang zwar ein, bezahlt aber nur zwei Drittel des Schadens. Begründung: angebliches Mitverschulden der Fußgängerin. Dies ließ das OLG nicht gelten und sprach der Frau auch das restliche Drittel an Behandlungskosten zu.
Überhöhte Geschwindigkeit rächt sich auch für Radler
Begründung: Die Frau sei rechts auf dem Weg gelaufen und musste nicht damit rechnen, dass ihr jemand mit einem Rennrad auf der falschen Seite entgegen kommt. Die Schuld des Radfahrers sei durch den massiven Verkehrsverstoß gravierend. Er habe die Frau mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und ungebremst – also total unaufmerksam – umgefahren.
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21.10.2004 12:42
Harzer Radfahrer
Tour-Sieger

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| Zitat: |
Original von Fraenki
private Haftpflicht und eine Unfallversicherung sollte eh ein muß für jeden Radler sein.
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Ersteres dürfte klar sein - für jeden Bürger...
Unfallversicherung genauso 
(die wenigsten haben aber eine)... Und noch etwas zum aufregen 
:Gerade in dieser Woche habe ich im ZDF wieder so einen selbsternannten Versicherungsexperten gesehen (es ging mal wieder darum, wie böse und gemein alle Versicherungen sind und auf welche Verträge man gestrost verzichten kann), der meinte, dass eine Unfallversicherung überflüssig ist, weil im Falle einer Invalidität eh eine Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten würde... 
Ich habe mich spontan hingesetzt und einen entsprechenden Brief an das ZDF geschrieben, sie über den Unterschied dieser zwei Versicherungen aufgeklärt und erklärt, dass diese Aussage höchst fahrlässig und falsch ist.
Und dann ruft natürlich ein Kunde am nächsten Tag bei mir im Büro an und sagt, er hätte gestern eine Sendung gesehen, wo gesagt wurde, man brauche gar keine Unfallversicherung und wieso wir ihm sowas angedreht hätten...
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Harzer Radfahrer: 21.10.2004 12:42.
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21.10.2004 12:45
joaquin unregistriert
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Seid ihr Versicherungsvertreter oder was?
Privathaftpflicht kann ich zustimmen. Bei den allermeisten Unfallversicherungen ist rennsportliche Betätigung allerdings ausgeschlossen, oder sie kosten ein kleines Vermögen an Prämien.
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21.10.2004 13:31
Fraenki
Saisonende - kein Nerv mehr zum radeln ( 2008 )

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bin Versicherungskaufmann.
Aber bei einer Unfallversicherung kommt es bei Hobby-Radfahrern zu keinen Zuschlägen.
@Harzer: und da wir beide wohl wissen, wann und vor allem wie eine BU leistet, sollte der
Typ gleich Harz IV beantragen.
ciao
@joaquin: hätten wir ansonsten tagsüber Zeit ??
__________________ Wer sich keine Zeit nimmt
wird nie welche haben.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Fraenki: 21.10.2004 13:32.
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22.10.2004 01:26
Hangebrauk
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also wie der richter Kein Anspruch für Radler auf Platz zum Überholen entscheiden konnte kann ich nicht verstehen wegen so ein idiot sterben unterumstenden läute und die haben dann mit nichts zu tun
ich kann nur sagen ich habe keine Haftpflichtversicherung
__________________ schaut euch mal meine Homepage an
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22.10.2004 09:30
maniroller
Winterpokalteambenutzer

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| Zitat: |
Original von Hangebrauk
ich kann nur sagen ich habe keine Haftpflichtversicherung |
... aber Deine Eltern werden sicher eine haben – da Du noch n der Ausbildung bist sollte die wohl auch für Dich gelten
__________________ fotoblog | mieke | facebook.:.fotos
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22.10.2004 17:50
Hangebrauk
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22.10.2004 19:32
Hangebrauk
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unsere wurde gekündigt von der versicherungs gesellschaft und meine eltern wollen auch keine mehr
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23.10.2004 00:48
Hangebrauk
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23.10.2004 14:10
vogel unregistriert
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| Zitat: |
Original von Petersen
Wir sind alle Menschen. Menschen machen Fehler. Diese Fehler können einen Schaden für andere bedeuten. Vielleicht auch einen der die Eixstenz des anderen gefärdet.
Um das zu verhindern habe ich eine Privathaftpflichtversicherung. Wenn ich die nicht habe, dann bringe ich damit eine gewisse Gleichgültigekeit demjenigen gegenüber zum Ausdruck, den ich geschädigt habe. Das ist nicht in Ordnung.
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Richtig Petersen, dem stimme ich voll zu. Eine Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Ohne würde ich mich nicht auf ein Rennrad setzen. Das wäre für mich unverantwortlich.
Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt, wie ich auf dem Rennrad abgesichert bin. Nach deren Angaben bin ich als Freizeitfahrer voll abgesichert (ich hoffe es stimmt).
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23.10.2004 20:08
Hangebrauk
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mal so ne andere frage sind die unfälle nicht beim verein versichert wenn ich welche verursache mit schaden als Vereinsrennfahrer ??
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25.10.2004 01:16
Hangebrauk
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ich habe mal gehört in der vereins versamlung von mein verein das ich auch versichert bin wenn ich brötchen hole
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