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Zum Ende der Seite springen Rechtliche Frage
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Rechtliche Frage Glgnfz 04.06.2003 10:36
 Gesetze... Kalmit 04.06.2003 10:47
 Nach meinem bescheidenen Wissen maniroller 04.06.2003 10:58
 RE: Rechtliche Frage blaho 04.06.2003 10:59
 RE: Rechtliche Frage Chepe Gonzales 04.06.2003 14:23
 RE: Rechtliche Frage Coastfreak 04.06.2003 16:01
 RE: Rechtliche Frage Chepe Gonzales 04.06.2003 22:03
 RE: Rechtliche Frage Glgnfz 04.06.2003 15:17
 Gibt's auch ein Zeitfahren KlausAnchorman 04.06.2003 15:22
 RE: Rechtliche Frage Glgnfz 04.06.2003 15:49
 RE: Rechtliche Frage paristours 04.06.2003 17:34
 RE: Rechtliche Frage OleumCitri 04.06.2003 21:59
 RE: Rechtliche Frage Hangebrauk 07.06.2003 21:53

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
04.06.2003 10:36

Glgnfz
Illuminatus

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Fragezeichen Rechtliche Frage

eigentlich muss ein fahrrad ja ein schutzblech und lampen haben um "verkehrssicher" zu sein?

ich bräuchte nen paragraphen warum ich mit nem rennrad fahren darf, welches das nicht hat... (ich meine irgendwas mit maximalgewicht oder so im kopf zu haben und dass man an lampen eigentlich nur so ein pack in der tasche (also "dabei") haben muss...)




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04.06.2003 10:47

Kalmit
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Gesetze...

für die Schule - oder haste was angestellt?! großes Grinsen - such doch mal bei google oder beim adfc!

Genauer hab ich auch keine Ahnung - ich weiß auch nur was mit Gewicht und Lampenfreiem fahren bei Tag (auch ohne welche dabei zu haben)! Nachts darf man nur mit Rennrädern Batterielicht benutzen, alle andern müssen dagegen mit Dynamo fahren - Batterie illegal.

Das mit den Rennrädern liegt meines wissens auch daran, dass Rennräder keine Verkehrsfahrzeuge im eigentlichen Sinne, sonder hauptsächlich "Sportgeräte" sind, die eben nur auf der Straße benutzt werden können...

Aber alle Angaben sind ohne Gewähr! Augenzwinkern


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04.06.2003 10:58

maniroller
Winterpokalteambenutzer

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Nach meinem bescheidenen Wissen

ist das "Sportgerät" der entscheidende Punkt. Dazu kommt die Gewichtsregelung. Theoretisch kann es aber wohl sogar passieren, dass man auf einem Rennrad, was leicht genug ist, unterwegs ist, jedoch nicht "sportlich" angezogen (sondern in Zivil). Dann ist plötzlich auch das Rad kein Sportgerät mehr und braucht Licht und Reflektoren.
Aber, genau wie bei Kalmit: keine Gewähr!
In der Tour behandeln sie doch immer mal wider solche rechtlichen Sachen. Ich weiss nicht, ob die auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Artikeln haben? Den Artikel selbst wirst Du da wohl nicht finden, aber die Hefte der letzten Jahre hätte ich, könnte Dir den Artikel dann irgendwie zur Verfügung stellen.

mani




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04.06.2003 10:59

blaho
Weltmeister

Dabei seit: 23.07.2002

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Das hier:

§ 67 StVZO

als Suchbegriff in Google eingeben.

oder:

11. Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 und 2 mitgeführt werden,

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein,
sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnisse vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen,
Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein,
anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
12. Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.




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Wie sagten Sie so treffend im Ziel von Kailua Kona: "Die letzten Kilometer waren die Hölle." Ich verrate Ihnen jetzt mal was: Bei mir sind es schon die ersten Kilometer.
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04.06.2003 14:23

Chepe Gonzales
Finisseur

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Zitat:
Original von blaho
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.


Also auf meiner Lizenz ist irgendwie nix Derartiges vermerkt, obwohl ich eindeutig als NRWler registriert sein müsste - is' mir aber auch egal, Licht hab' ich eh nur im Dunkeln dabei schwanensee .




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04.06.2003 16:01

Coastfreak
Weltmeister

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Zitat:
Original von Chepe Gonzales
Zitat:
Original von blaho
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.


Also auf meiner Lizenz ist irgendwie nix Derartiges vermerkt, obwohl ich eindeutig als NRWler registriert sein müsste - is' mir aber auch egal, Licht hab' ich eh nur im Dunkeln dabei schwanensee .


Doch wir haben so einen Fetzen papier bekommen auf dem steht, dass der ganze Schrott für uns net gilt


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04.06.2003 22:03

Chepe Gonzales
Finisseur

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Zitat:
Original von Coastfreak
Doch wir haben so einen Fetzen papier bekommen auf dem steht, dass der ganze Schrott für uns net gilt


Also entweder kann ich mich da irgendwie nicht mehr dran erinnern, oder ich hab' sowas nicht bekommen.




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04.06.2003 15:17

Glgnfz
Illuminatus

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es geht drum, dass ein kollege und ich bei den projektwochen "tour de mülheim-kärlich" anbieten - natürlich müssen die räder der kids verkehrssicher sein, aber ich habe keinen bock mir an mein rad lampe und schutzblech zu basteln...

p.s.: ungefähr 40% der kids haben, als sie erfahren haben, dass sie nen helm brauchen, gemeint sie hätten nur motorradhelme und ob sie die mitbringen dürften... pfeifend




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04.06.2003 15:22

KlausAnchorman
Capitaine de la Route

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Gibt's auch ein Zeitfahren

"Rund um den Reaktor" ??? großes Grinsen




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I am still a threat to your thread (frei nach JU) .. and to your bicycle.
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04.06.2003 15:49

Glgnfz
Illuminatus

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gegen den ich schon im kinderwagen demonstriert habe?!?

könnte man wirklich als etappe einbauen... freufreu


auf jeden fall wird es ne wertung: "ortsschildsprints" geben!




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04.06.2003 17:34

paristours
unregistriert
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Zitat:
aber ich habe keinen bock mir an mein rad lampe und schutzblech zu basteln...


Eine Lampe (Batterielicht) hab ich nur im Herbst/Winter, wenn ich zur Schule oder Abends fahre, sonst bau ich das Ding immer ab. Und Schutzblech Du spinnst ja! , sowas hab ich gar nich. Hab übrigens gestern neues Rad bekommen( Marsrad von Quelle) und endlich wieder Vorderradbremsen. fiesgrins


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04.06.2003 21:59

OleumCitri
ex-c-lusche

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Dabei seit: 08.03.2003
Herkunft: Berlin
Fan von: blub

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großes Grinsen

also ich hab dazu vor einiger zeit mal hier was gelesen:
http://www.mtb-news.de/forum/t59655.html
ist eigentlich ne ganz lustige geschichte....."h" wie handy laut lachen volltrottel




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http://www.x260.cjb.net/rachel/End_Of_The_World.swf
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07.06.2003 21:53

Hangebrauk
C Klasse

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Dabei seit: 14.09.2002
Herkunft: Dortmund
Fan von: T Mobile Team Milram RV Sturmvogel Dortmund Erik Zabel Burgi Ronny Scholz Tom Boonen

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ich ahbe sowas auch nicht bekommen so ne sauerei zeter und mordio




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Die Schnelle Tourbo Gisi
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