Anders sieht das aus, wenn Du damit an BDR-Veranstaltungen teilnehmen willst. Explizit von Spikereifen steht da zwar nichts, aber:
| Zitat: |
Original geschrieben von WB MTB; 4.1 (2)
Jeder Sportler (Hobbyfahrer und Lizenzfahrer) muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad mit Zubehör und montierten Vorrichtungen, Helm, Kleidung, etc.) durch ihre Qualität, ihre Werkstoffe, oder ihre Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder andere darstellen. |
Ansonsten sind alle Reifen zugelassen, die mindestens 1,5 Zoll breit sind ...
Edit: Man kann sich auch noch auf 4.2 (1) beziehen:
| Zitat: |
Original geschrieben von WB MTB; 4.2 (1)
Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den nachfolgend aufgeführten Beschränkungen:
- ...
- Das MTB darf keine scharkkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben. (z.B. offene oder ungeschützte Lenker- oder Vorbauenden)
|
lg,
Cumulus,
der sich gerade mit dem Thema MTB auseinandersetzt.
__________________
Und träumen darf ein jeder, was er träumen will
und jeder kann entscheiden, ob er laut träumt oder still
(Dritte Wahl)
Cumulus' PGP public key
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Cumulus: 01.03.2005 15:00.