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Geschrieben von steffi am 26.08.2008 um 14:58:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von ogkempf
....muss ich u.A. folgende Dokumente vorlegen:

...
Wehrbescheid...

bei deinem Nick macht das Sinn tja....



Geschrieben von teufelsberg am 26.08.2008 um 15:50:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von ogkempf
Zitat:
Original von teufelsberg
und was ist mit einem Blitzumzug?


Na dann kann ich genausogut einfach auf die normale Art den Pass beantragen, das ist wohl nicht weniger Aufwand.


muss man für die Abmeldung auch persönlich aufs Amt?
dann wären es natürlich vier Behördengänge, und vielleicht auch dumme Fragen. ABer ohne Wehrbescheinigung. Augen rollen
oder bist du nicht so oft in WOB?

die steuerliche Absetzbarkeit von Zweitwohnung und Heimfahrten könnte durchaus nennenswerte Beträge erreichen. Nach den Möglichkeiten dafür müsste man natürlich das nl Steuerrecht durchforsten. Und genug Steuern zahlen, damit es sich lohnt.



Geschrieben von gardener am 26.08.2008 um 19:52:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von ogkempf

Und solche Geschichten mache ich hier staendig mit...das ist das frustrierenste am Auslenter sein, wenn es einem die niederlaendischen Behoerden nicht schwer machen, schaffen es eben die deutschen in den Niederlanden arrrghhhh


Die einzige deutsche Behörde, die hier (wie oft) kontraproduktiv gehandelt hat, war die kommunale in Wolfsburg.
Der funktionale Unterschied zwischen einem (General-) Konsulat und einer Botschaft spricht ja schon aus dem Namen. An einer Botschaft wirst du (in Europa zumindest) nie einen Pass ausgestellt bekommen, das machen (die meist auch räumlich getrennten) Rechts- und Konsularabteilungen. Und dass deutsche Auslandsvertretungen (noch) keine Personalausweise ausstellen, hättest du mit zwei Klicks auf die Homepage erfahren können, die du ja zwecks Adressenbeschaffung wahrscheinlich sowieso besucht hast.

Den (deutschen) Wehrbescheid musst du wohl vorlegen, weil du bei Eintritt in eine fremde (nicht-deutsche) Streitmacht u.U. die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kannst (und dann logischerweise auch keinen Pass mehr bekommst). Scheint aber eine NL-spezifische Regelung zu sein, in Frankreich wird ein solcher nicht verlangt.



Geschrieben von begbie am 26.08.2008 um 19:55:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von gardener

Den (deutschen) Wehrbescheid musst du wohl vorlegen, weil du bei Eintritt in eine fremde (nicht-deutsche) Streitmacht u.U. die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kannst (und dann logischerweise auch keinen Pass mehr bekommst). Scheint aber eine NL-spezifische Regelung zu sein, in Frankreich wird ein solcher nicht verlangt.


macht sinn, schliesslich handelt es sich bei holland um feindliches ausland SPAM



Geschrieben von Offi am 26.08.2008 um 19:55:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Und was muss man vorlegen, wenn man einen Ersatzdienst geleistet hat?



Geschrieben von begbie am 26.08.2008 um 19:57:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

ein attest vom arzt, duerfte fuer dich kein problem sein Achte die Netiquette!



Geschrieben von gardener am 26.08.2008 um 20:00:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Wie gesagt, eigentlich musst du gar nichts vorlegen, es sei denn, es liegen Indizien vor, dass du tatsächlich in einem ausländischen Heer gedient hast. Das ist grundsätzlich auch nicht problematisch, du kannst dir die Genehmigung dazu beim BMVg holen, wenn ich mich nicht irre. Die Regelung (für die Juristen: § 28 StAG) zielt afaik eher auf Söldner in lateinamerikanischen Autokratien ab. Befreundetes europäisches Ausland ist unproblematisch.



Geschrieben von Offi am 26.08.2008 um 20:02:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von begbie
ein attest vom arzt, duerfte fuer dich kein problem sein Achte die Netiquette!


wütend zunge rausstreckend



Geschrieben von Pedalritter am 27.08.2008 um 23:14:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von gardener
Zitat:
Original von ogkempf

Und solche Geschichten mache ich hier staendig mit...das ist das frustrierenste am Auslenter sein, wenn es einem die niederlaendischen Behoerden nicht schwer machen, schaffen es eben die deutschen in den Niederlanden arrrghhhh


Die einzige deutsche Behörde, die hier (wie oft) kontraproduktiv gehandelt hat, war die kommunale in Wolfsburg.
Der funktionale Unterschied zwischen einem (General-) Konsulat und einer Botschaft spricht ja schon aus dem Namen. An einer Botschaft wirst du (in Europa zumindest) nie einen Pass ausgestellt bekommen, das machen (die meist auch räumlich getrennten) Rechts- und Konsularabteilungen. Und dass deutsche Auslandsvertretungen (noch) keine Personalausweise ausstellen, hättest du mit zwei Klicks auf die Homepage erfahren können, die du ja zwecks Adressenbeschaffung wahrscheinlich sowieso besucht hast.

Den (deutschen) Wehrbescheid musst du wohl vorlegen, weil du bei Eintritt in eine fremde (nicht-deutsche) Streitmacht u.U. die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kannst (und dann logischerweise auch keinen Pass mehr bekommst). Scheint aber eine NL-spezifische Regelung zu sein, in Frankreich wird ein solcher nicht verlangt.


Der französischen Fremdenlegion war die Herkunft nie ein Hindernis jemanden zu rekrutieren. SPAM



Geschrieben von gardener am 28.08.2008 um 06:49:

  RE: Hurra, ich bin jetzt Auslenter...

Zitat:
Original von Pedalritter
Zitat:
Original von gardener

Scheint aber eine NL-spezifische Regelung zu sein, in Frankreich wird ein solcher nicht verlangt.


Der französischen Fremdenlegion war die Herkunft nie ein Hindernis jemanden zu rekrutieren. SPAM


Ich habe mich unpräzise ausgedrückt: in deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich wird so ein Teil nicht verlangt.

Und außerdem hattest du offensichtlich noch nicht mit den Heerscharen an gescheitetern Existenzen, die im Rekrutierungszentrum der Legion in Marseille abgeweisen wurde, zu tun. volltrottel


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