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Geschrieben von Glgnfz am 04.06.2003 um 10:36:
Rechtliche Frage
eigentlich muss ein fahrrad ja ein schutzblech und lampen haben um "verkehrssicher" zu sein?
ich bräuchte nen paragraphen warum ich mit nem rennrad fahren darf, welches das nicht hat... (ich meine irgendwas mit maximalgewicht oder so im kopf zu haben und dass man an lampen eigentlich nur so ein pack in der tasche (also "dabei") haben muss...)
Geschrieben von Kalmit am 04.06.2003 um 10:47:
Gesetze...
für die Schule - oder haste was angestellt?!

- such doch mal bei google oder beim adfc!
Genauer hab ich auch keine Ahnung - ich weiß auch nur was mit Gewicht und Lampenfreiem fahren bei Tag (auch ohne welche dabei zu haben)! Nachts darf man nur mit Rennrädern Batterielicht benutzen, alle andern müssen dagegen mit Dynamo fahren - Batterie illegal.
Das mit den Rennrädern liegt meines wissens auch daran, dass Rennräder keine Verkehrsfahrzeuge im eigentlichen Sinne, sonder hauptsächlich "Sportgeräte" sind, die eben nur auf der Straße benutzt werden können...
Aber alle Angaben sind ohne Gewähr!
Geschrieben von maniroller am 04.06.2003 um 10:58:
Nach meinem bescheidenen Wissen
ist das "Sportgerät" der entscheidende Punkt. Dazu kommt die Gewichtsregelung. Theoretisch kann es aber wohl sogar passieren, dass man auf einem Rennrad, was leicht genug ist, unterwegs ist, jedoch nicht "sportlich" angezogen (sondern in Zivil). Dann ist plötzlich auch das Rad kein Sportgerät mehr und braucht Licht und Reflektoren.
Aber, genau wie bei Kalmit: keine Gewähr!
In der Tour behandeln sie doch immer mal wider solche rechtlichen Sachen. Ich weiss nicht, ob die auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Artikeln haben? Den Artikel selbst wirst Du da wohl nicht finden, aber die Hefte der letzten Jahre hätte ich, könnte Dir den Artikel dann irgendwie zur Verfügung stellen.
mani
Geschrieben von blaho am 04.06.2003 um 10:59:
Das hier:
§ 67 StVZO
als Suchbegriff in Google eingeben.
oder:
11. Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 und 2 mitgeführt werden,
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein,
sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnisse vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen,
Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein,
anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
12. Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.
Geschrieben von Chepe Gonzales am 04.06.2003 um 14:23:
| Zitat: |
Original von blaho
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt. |
Also auf meiner Lizenz ist irgendwie nix Derartiges vermerkt, obwohl ich eindeutig als NRWler registriert sein müsste - is' mir aber auch egal, Licht hab' ich eh nur im Dunkeln dabei

.
Geschrieben von Glgnfz am 04.06.2003 um 15:17:
es geht drum, dass ein kollege und ich bei den projektwochen "tour de mülheim-kärlich" anbieten - natürlich müssen die räder der kids verkehrssicher sein, aber ich habe keinen bock mir an mein rad lampe und schutzblech zu basteln...
p.s.: ungefähr 40% der kids haben, als sie erfahren haben, dass sie nen helm brauchen, gemeint sie hätten nur motorradhelme und ob sie die mitbringen dürften...
Geschrieben von KlausAnchorman am 04.06.2003 um 15:22:
Gibt's auch ein Zeitfahren
"Rund um den Reaktor" ???
Geschrieben von Glgnfz am 04.06.2003 um 15:49:
gegen den ich schon im kinderwagen demonstriert habe?!?
könnte man wirklich als etappe einbauen...
auf jeden fall wird es ne wertung: "ortsschildsprints" geben!
Geschrieben von Coastfreak am 04.06.2003 um 16:01:
| Zitat: |
Original von Chepe Gonzales
| Zitat: |
Original von blaho
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt. |
Also auf meiner Lizenz ist irgendwie nix Derartiges vermerkt, obwohl ich eindeutig als NRWler registriert sein müsste - is' mir aber auch egal, Licht hab' ich eh nur im Dunkeln dabei
. |
Doch wir haben so einen Fetzen papier bekommen auf dem steht, dass der ganze Schrott für uns net gilt
Geschrieben von paristours am 04.06.2003 um 17:34:
| Zitat: |
| aber ich habe keinen bock mir an mein rad lampe und schutzblech zu basteln... |
Eine Lampe (Batterielicht) hab ich nur im Herbst/Winter, wenn ich zur Schule oder Abends fahre, sonst bau ich das Ding immer ab. Und Schutzblech

, sowas hab ich gar nich. Hab übrigens gestern neues Rad bekommen( Marsrad von Quelle) und endlich wieder Vorderradbremsen.
Geschrieben von OleumCitri am 04.06.2003 um 21:59:
also ich hab dazu vor einiger zeit mal hier was gelesen:
http://www.mtb-news.de/forum/t59655.html
ist eigentlich ne ganz lustige geschichte....."h" wie handy
Geschrieben von Chepe Gonzales am 04.06.2003 um 22:03:
| Zitat: |
Original von Coastfreak
Doch wir haben so einen Fetzen papier bekommen auf dem steht, dass der ganze Schrott für uns net gilt |
Also entweder kann ich mich da irgendwie nicht mehr dran erinnern, oder ich hab' sowas nicht bekommen.
Geschrieben von Hangebrauk am 07.06.2003 um 21:53:
ich ahbe sowas auch nicht bekommen so ne sauerei
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