Cycling4Fans - Forum (http://forum.cycling4fans.de/index.php)
- Radsport (http://forum.cycling4fans.de/board.php?boardid=19)
-- Nur für Selberfahrer (http://forum.cycling4fans.de/board.php?boardid=3)
--- Rechtliche Frage Unfallhergang (http://forum.cycling4fans.de/thread.php?threadid=18236)


Geschrieben von Colombia am 08.11.2005 um 11:51:

  Rechtliche Frage Unfallhergang

Hallo, wer kennt sich mit der StVO aus und kann mir beantworten, wie die Sachlage meines Unfalles heute morgen tatsächlich rechtlich ist.

Ich bin mit meinem Rennrad über die grüne Ampel mit Radfahrersymbol gefahren und wollte anschließend von der Verkehrinsel wieder auf den Radweg zurück. Hier war keine Vehrkehrsampel vorhanden sondern lediglich eine Spur die von zwei weißen gestrichelten Linien begrenzt war (siehe beiliegende Laienhafte Zeichnung). Für den rechtsabiegenden Autoverkehr war ein Vorfahrtachten Schild aufgestellt mit einer blinkenden Ampel bezgl. des kreuzenden Radverkehrs. Ich hielt Blickkontakt zu einem Kleintransporter und der Fahrer hat mich gesehen, hielt aber nicht an. Ich war der Meinung er hat mich gesehen, da der Verkehr sehr langsam fuhr und daß er anhalten würde, da fuhr er aber los und ich krachte in die Fahrertür legte mich auf den Asphalt, auch mein Lenker war verzogen.

Die gerufene Polizei weigerte sich dies als Unfall aufzunehmen, obwohl der Fahrer des Kleintransportes versuchte eine alte rostige Delle mir unterzujubeln und die Polizei gleich bemerkte er würde Sie anlügen. Mir fehlte ja nichts außer einer kleinen Abschürfung am Knöchel und meinem Allerwertesten. Aber die Aussage der Polizei Sie wüßten ja nicht, ob mein Lenker nicht bereits schon schief war, außerdem zeichneten Sie sich nicht unbedingt durch sicheres Beurteilen der Verkehrslage aus. Mir schien es fast so als hätten Sie keine Ahnung wie der Unfallhergang gem. StVO zu beurteilen sei.

Ich bin der Meinung der Fahrer des Kleintransportes hat mir die Vorfahrt genommen, bin mir aber durch das Verhalten der Polizei nicht mehr sicher. Kann mir einer eine kompetente Beurteilung des ganzen geben, da ich solche Verkehrssituationen öfter auf dem Weg zur Arbeit vorfinde und ich jetzt unsicher bin, ob ich tatsächlich Vorfahrt habe

Vielen Dank & Grüße



Geschrieben von Kian am 08.11.2005 um 11:55:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

ich würde dir empfehlen, einen anwalt (z.b. einen fachanwalt für verkehrsrecht), der sich mit sowas auskennt, zu fragen.



Geschrieben von Colombia am 08.11.2005 um 12:35:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Danke für Deine Antwort, auch wenn es nicht ganz das ist, was ich erwartet habe. Das Thema ist, daß ich erstmals generell eine Beurteilung der Situation hätte, ob es sich überhaupt für mich lohnt zu einem Anwalt zu gehen oder ob ich das ganze Geld nicht lieber spenden sollte *herumrätsel*

Spaß beiseite, vielleicht hatte ja schon jemand eine ähnliche Situation, oder kann das ganze hier beurteilen

Danke



Geschrieben von ThomasOH am 08.11.2005 um 13:38:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Auch wenn der Tip jetzt etwas spät kommt, aber in Deiner Lage würde sich mit einer Mitgliedschaft im ADFC oder auch eines Radverein die Frage mit dem Anwalt etwas einfacher beantworten.

Die Beurteilung als Laie:
die Ausschliderung ist wie von Dir beschrieben doch eindeuitg, Vorfahrt gewähren und Blinksymbol stehen ja sicher nicht nur da rum, weil der Stadtkämmerer ein paar Euronen übrig hatte.
Ansonsten würde ich mich an Deiner Stelle mit dem KFZ-Zeichen und dem Namen des Halters an den Zentralruf der Autoversicherer wenden.
Die leiten Dich dann direkt an die Versicherung des Halters weiter und senden Dir dann eine Schadenmeldung.
Kleines Foto vom Unfallort und des Rades dazu und die Sache läuft erst einmal seinen Weg.
Da der Schaden ja nicht so gewaltig ist, kannst Du dann später immer noch eine Anwalt einschalten falls es Probleme geben sollte.



Geschrieben von Colombia am 08.11.2005 um 13:55:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Zitat:
Original von ThomasOH
Auch wenn der Tip jetzt etwas spät kommt, aber in Deiner Lage würde sich mit einer Mitgliedschaft im ADFC oder auch eines Radverein die Frage mit dem Anwalt etwas einfacher beantworten.

Die Beurteilung als Laie:
die Ausschliderung ist wie von Dir beschrieben doch eindeuitg, Vorfahrt gewähren und Blinksymbol stehen ja sicher nicht nur da rum, weil der Stadtkämmerer ein paar Euronen übrig hatte.....


Das mit den Zeichen dachte ich auch so, aber lt. der zwei Polizisten gilt das Vorfahrt Achten Schild für den Rechtsabieger bezüglich der Einmündung in den andere Richtung und das Blinkzeichen ist nur als Warnung angebracht. Jedoch haben sich die beiden nicht gerade durch kompetentes Auftreten ausgezeichnet und deshalb bin ich etwas stutzig geworden. Vor allem habe ich das Gefühl, daß der Fahrer meinte er wäre im Recht und hat das absichtlich gemacht. Der meinte doch glatt er habe sich mal mit einem Polizisten über die Stelle unterhalten und der meinte zu Ihm die Radfahrer müßten anhalten. Wütend macht mich halt, daß ich das Gefühl hatte, der wollte sein "Recht" durchdrücken auf meine Gesundheit. Die anderan Autofahrer an der belebten Straße haben auch alle nichts gesehen!!!



Geschrieben von Kian am 08.11.2005 um 14:15:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Zitat:
Original von Colombia
Danke für Deine Antwort, auch wenn es nicht ganz das ist, was ich erwartet habe. Das Thema ist, daß ich erstmals generell eine Beurteilung der Situation hätte, ob es sich überhaupt für mich lohnt zu einem Anwalt zu gehen oder ob ich das ganze Geld nicht lieber spenden sollte *herumrätsel*

Spaß beiseite, vielleicht hatte ja schon jemand eine ähnliche Situation, oder kann das ganze hier beurteilen

Danke


was hast du denn erwartet? das ich dir hier eine rechtsauskunft oder gar beratung gebe? nee sorry. erstens bin ich dazu nicht befugt und zweitens wäre damit weder dir noch mir geholfen. außerdem kann du die gewünschte auskunft sicherlich auch telefonisch von einem anwalt bekommen. ob der dafür geld verlangt oder nicht, ist andere frage.



Geschrieben von steffi am 08.11.2005 um 14:27:

smile RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

ich würde dir auch raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen, du weißt schließlich nicht, ob deine Blessuren alle rückstandslos verheilen. Und für die Zukunft rate ich dir zu einer Rechtsschutzversicherung.



Geschrieben von Colombia am 08.11.2005 um 14:29:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Zitat:
Original von Kian
was hast du denn erwartet? das ich dir hier eine rechtsauskunft oder gar beratung gebe? nee sorry. erstens bin ich dazu nicht befugt und zweitens wäre damit weder dir noch mir geholfen......


ich hoffe Du hast meine Antwort nicht in den falschen Hals bekommen, da ich das "Danke" eigentlich ernst meinte. Klingt für mich als wärst Du angepi$$t?

Sorry

Aber wenigstens habe ich dann einen Leidensgenossen am heutigen Tag



Geschrieben von Colombia am 08.11.2005 um 15:03:

  RE: Rechtliche Frage Unfallhergang

Zitat:
Original von steffi
ich würde dir auch raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen, du weißt schließlich nicht, ob deine Blessuren alle rückstandslos verheilen. Und für die Zukunft rate ich dir zu einer Rechtsschutzversicherung.


Ich mache mich gerade schlau bezgl. Mitgliedschaft und Rechtsschutz.

Naja wegen der Blessuren, ich merke jetzt schon, daß da heute morgen etwas war, aber naja, da habe ich mich nach einem Rugbyspiel wesentlich schlimmer gefühlt (inkl. der Blessuren, die da noch nachwirken)

Danke und Grüße

Jochen



Geschrieben von Petersen am 08.11.2005 um 16:04:

 

Wenn er Dich gesehen hat und selbst im Recht gewesen wäre, hätte er trotzdem anhalten müssen um einen Unfall zu vermeiden. Mna darf seine Vorfahrt nicht erzwingen.



Geschrieben von Sitzerather am 09.11.2005 um 23:47:

 

ähm petersen... wenn man vorfahrt hat, dann hat man eben vorfahrt Augenzwinkern ihn würde keine schuld treffen. wenn dir jemand auffährt haste ja auch keine schuld und es wird auch nicht gesagt du hättest ja ausweichen können.



Geschrieben von Harzer Radfahrer am 10.11.2005 um 07:40:

 

Zitat:
Original von Sitzerather
ähm petersen... wenn man vorfahrt hat, dann hat man eben vorfahrt Augenzwinkern ihn würde keine schuld treffen.

Grundsätzlich richtig! Aber nichts ohne Ausnahmen...Augenzwinkern Beim klassischen "rechts vor links" Autounfall zum Beispiel kommt es auch darauf an, wie der Unfall exakt aussah. Wenn der von rechts kommende Wagen den anderen Wagen im hinteren Bereich trifft, gehen Versicherungen schon davon aus, dass so etwas wie "Vorfahrt erzwungen" vorliegt. Sprich: Den Fahrer von rechts, der eigentlich Vorfahrt hatte, trifft zumindest eine Teilschuld!



Geschrieben von Trecker am 10.11.2005 um 16:10:

 

Zitat:
Original von Sitzerather
ähm petersen... wenn man vorfahrt hat, dann hat man eben vorfahrt Augenzwinkern ihn würde keine schuld treffen. wenn dir jemand auffährt haste ja auch keine schuld und es wird auch nicht gesagt du hättest ja ausweichen können.


Nee, nee. Erstens ist der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer, weshalb der Autofahrer besondere Rücksicht walten lassen muss. Er muss im Zweifel zurückstecken, ja manchmal sogar hellsehen können, insbesondere natürlich wenn Kinder beteiligt sind.
Zweitens stimmt die Sache mit dem Auffahren auch nicht immer. Wenn der Vordermann plötzlich und unverhältnismäßig stark abbremst, bekommt er eine Teilschuld.



Geschrieben von Petersen am 10.11.2005 um 16:34:

 

Zitat:
Original von Sitzerather
ähm petersen... wenn man vorfahrt hat, dann hat man eben vorfahrt Augenzwinkern ihn würde keine schuld treffen. wenn dir jemand auffährt haste ja auch keine schuld und es wird auch nicht gesagt du hättest ja ausweichen können.



Das stimmt eben nicht. Wenn der andere warten muss, mich aber übersieht darf ich nicht einfach draufhalten.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH